
Sozialhilfe
Sie werden bei persönlichen und finanziellen Problemen von qualifizierten Sozialarbeitenden unentgeltlich beraten. Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und alle übrigen finanziellen Quellen (z.B. Erwerbseinkommen, Arbeitslosentaggelder, Vermögen) ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind. Für den Vollzug der individuellen Sozialhilfe sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) verbindlich. Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen und im Kanton Bern gemäss den Richtlinien für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE).
Zugehörige Objekte
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