Regionaler Sozialdienst Untere Emme
Der Regionale Sozialdienst Untere Emme ist für die gesetzliche Sozialhilfe, den Kindes- und Erwachsenenschutz sowie das Alimentenwesen für folgende Gemeinden zuständig:
Aefligen, Bätterkinden, Kernenried, Kirchberg, Lyssach, Rüdtligen-Alchenflüh, Rüti bei Lyssach, Utzenstorf, Wiler, Zielebach.
Der Regionale Sozialdienst Untere Emme berät und unterstützt alle Einwohner*innen der Anschlussgemeinden bei persönlichen, finanziellen und familiären Problemen.
Die Beratungen sind unentgeltlich und vertraulich.
Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Für minderjährige Kinder kann eine Bevorschussung beantragt werden, wenn die Kinderalimente nicht vollständig und regelmässig bezahlt wird sowie ein gültiger und vollstreckbarer Unterhaltstitel vorliegt. Volljährige Kinder können eine Bevorschussung beantragen, wenn sie sich noch in der Erstausbildung befinden und über einen Unterhaltstitel verfügen, der über die Volljährigkeit hinaus gültig und vollstreckbar ist. Der Anspruch auf Bevorschussung besteht so lange, bis die Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres.
Für die Prüfung des Anspruches auf Bevorschussung sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse massgebend. Die Höhe der bevorschussten Alimente richtet sich nach den behördlich festgesetzten Beiträgen, sie darf jedoch den Betrag der maximalen einfach AHV-Waisenrente nicht übersteigen. Sozialhilfe beziehende Kinder haben keinen Anspruch auf Alimentenbevorschussung. Ebenso werden keine eherechtlichen Unterhaltsansprüche unter Erwachsenen und Kinderzulagen bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe.
Kindes- und Erwachsenenschutz
Kindesschutz
Wir beraten und unterstützen Eltern bei Problemen mit ihren Kindern, beispielweise wenn das Kind die Schule schwänzt oder nur noch vor dem Computer sitzt. Im Rahmen einer freiwilligen Zusammenarbeit suchen wir gemeinsam mit Eltern, Kindern und beteiligten Bezugspersonen nach gangbaren Lösungen.
Jede Person kann die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) melden. In diesem Fall klären wir im Auftrag der KESB die Situation ab und geben Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Erfordern es die Verhältnisse, so ernennt die KESB dem Kind einen Beistand, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind unterstützt. Die Beistandschaft wird durch unseren Sozialdienst geführt.
Erwachsenenschutz
Sind Erwachsene wegen Erkrankung, Behinderung oder in Krisensituationen gefährdet, klären wir im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde deren Situation umfassend ab. Wir beantragen in begründeten Fällen die Errichtung einer Beistandschaft und führen das beistandschaftliche Mandat. Meldungen gefährdeter Mitmenschen sind an die KESB zu richten.
Unterhaltsregelung Kind
Wir beraten und unterstützen unverheiratete Eltern bei der Regelung des Unterhalts und dem persönlichen Verkehr. Unterhaltsverträge werden für das Kind erst mit der Genehmigung durch die KESB verbindlich
Fachstelle für Private Mandatstragende
Wir suchen und vermitteln Freiwillige, die ihre Lebenserfahrung und Fähigkeiten zugunsten von unterstützungsbedürftigen Erwachsenen einsetzen möchten. Die Privaten Mandatstragenden begleiten oder vertreten schutzbedürftige Personen im Rahmen einer Beistandschaft und werden dabei von unserer Fachstelle unterstützt.
Prävention und Beratung
Prävention und Beratung
Sind Sie in eine belastende Situation geraten und benötigen Unterstützung?
Der Regionale Sozialdienst Untere Emme bietet Informationen und Beratung bei Fragestellungen betreffend
- Ehe, Partnerschaft und Familie
- Probleme mit Kindern
- Trennung und Scheidung
- Krankheit, Sucht und Invalidität
- Finanzen und Schulden
- Altersfragen
- Umgang mit Behörden, Ämtern und Sozialversicherungen
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten die Sozialarbeitenden Lösungen oder vermitteln bei Bedarf Kontakte zu anderen Beratungsstellen und Institutionen. Die Beratungen sind freiwillig, kostenlos und vertraulich.
Für einen Besprechungstermin melden Sie sich telefonisch oder persönlich am Schalter.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Sozialhilfe
Sie werden bei persönlichen und finanziellen Problemen von qualifizierten Sozialarbeitenden unentgeltlich beraten. Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und alle übrigen finanziellen Quellen (z.B. Erwerbseinkommen, Arbeitslosentaggelder, Vermögen) ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind. Für den Vollzug der individuellen Sozialhilfe sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) verbindlich. Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen und im Kanton Bern gemäss den Richtlinien für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE).
Sozialhilfebestätigung
Für Einbürgerungsgesuche und Verlängerungen von Aufenthaltsbewilligungen wird eine Bestätigung des Bezugs oder Nichtbezugs von Sozialhilfe benötigt.
Diese Bestätigung können Sie in unserem Online-Schalter bestellen oder persönlich am Schalter des Regionalen Sozialdiensts Untere Emme.
Generationenleitbild Aemme
Die vier Gemeinden Kirchberg, Aefligen, Lyssach und Rüti b. L. haben seit Mitte 2023 gemeinsam ein Generationenleitbild erarbeitet. Dieses baut auf den bestehenden Alters- und Jugendleitbildern auf, nimmt aber stärker das Zusammenleben aller Generationen in den Blick.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Download |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Regionaler Sozialdienst Untere Emme | 034 448 30 50 | sozialdienst@kirchberg-be.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Kommission Gesellschaft und Soziales | ||
Regionale Sozialkommission |
Name | Telefon |
---|