Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen da, wo AHV- und IV-Renten beziehungsweise Taggelder, weitere Renten oder Einkommen sowie das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Es handelt sich um bedarfsabhängige Versicherungsleistungen und nicht um Sozialhilfe.

Bei Fragen wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle

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