Kindes- und Erwachsenenschutz
Kindesschutz
Wir beraten und unterstützen Eltern bei Problemen mit ihren Kindern, beispielweise wenn das Kind die Schule schwänzt oder nur noch vor dem Computer sitzt. Im Rahmen einer freiwilligen Zusammenarbeit suchen wir gemeinsam mit Eltern, Kindern und beteiligten Bezugspersonen nach gangbaren Lösungen.
Jede Person kann die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) melden. In diesem Fall klären wir im Auftrag der KESB die Situation ab und geben Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Erfordern es die Verhältnisse, so ernennt die KESB dem Kind einen Beistand, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind unterstützt. Die Beistandschaft wird durch unseren Sozialdienst geführt.
Erwachsenenschutz
Sind Erwachsene wegen Erkrankung, Behinderung oder in Krisensituationen gefährdet, klären wir im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde deren Situation umfassend ab. Wir beantragen in begründeten Fällen die Errichtung einer Beistandschaft und führen das beistandschaftliche Mandat. Meldungen gefährdeter Mitmenschen sind an die KESB zu richten.
Unterhaltsregelung Kind
Wir beraten und unterstützen unverheiratete Eltern bei der Regelung des Unterhalts und dem persönlichen Verkehr. Unterhaltsverträge werden für das Kind erst mit der Genehmigung durch die KESB verbindlich
Fachstelle für Private Mandatstragende
Wir suchen und vermitteln Freiwillige, die ihre Lebenserfahrung und Fähigkeiten zugunsten von unterstützungsbedürftigen Erwachsenen einsetzen möchten. Die Privaten Mandatstragenden begleiten oder vertreten schutzbedürftige Personen im Rahmen einer Beistandschaft und werden dabei von unserer Fachstelle unterstützt.
Zugehörige Objekte
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