Gemeindeurnenabstimmung - Neubau Doppelkindergarten - KIGA B

17. Oktober 2024

Gemeindeurnenabstimmung vom 24. November 2024

Gleichzeitig mit der eidgenössischen Volksabstimmung und den kommunalen Wahlen sind die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Kirchberg am 24. November 2024 aufgerufen, an der Urne über folgende Gemeindevorlage abzustimmen:

Neubau Doppelkindergarten – KIGA B
Bewilligung eines Verpflichtungskredits von CHF 3'500'000.00 und Widmung des Grundstücks vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen

Die Unterlagen zur Vorlage liegen während 30 Tagen vor der Urnenabstimmung in der Gemeindeverwaltung Kirchberg zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können unter www.kirchberg-be.ch eingesehen werden. Die Vorlage wird an folgender Informationsveranstaltung durch den Gemeinderat vorgestellt und erläutert:

Montag, 21. Oktober 2024, 19.30 Uhr, Saalbau Kirchberg

Das Verfahren richtet sich nach dem Abstimmungs- und Wahlreglement vom 5. Juni 2000. Stimmberechtigt sind Schweizer*innen, die seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Der Stimmrechtsausweis für die eidgenössische Volksabstimmung und kommunalen Wahlen gilt auch für die Gemeindeabstimmung.

Die Botschaft und der Stimmzettel werden den Stimmberechtigten zusammen mit den eidgenössischen und kommunalen Unterlagen zugestellt. Ab Zustellung besteht die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe. Wer sein Abstimmungsmaterial nicht rechtzeitig erhalten oder verloren hat, kann dieses bis Freitag, 22. November 2024, 14.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung nachfordern.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Inhalt der vorliegenden Abstimmungsbotschaft kann innert zehn Tagen ab der Zustellung Beschwerde erhoben werden. Werden Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung gerügt und endet die zehntägige Beschwerdefrist nicht erst nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin, so ist gegen die Vorbereitungshandlung Beschwerde zu führen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Eröffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen Akts zu laufen (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG Art. 67a Abs. 3). Gegen die Abstimmung kann innert 30 Tagen nach der Abstimmung Beschwerde eingereicht werden.

Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden. Beschwerden sind zu richten an: Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau im Emmental.

Kirchberg, 1. Oktober 2024
Gemeinderat Kirchberg

Kiga

Zugehörige Objekte

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