Trennung. Scheidung
Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Werden Kinderalimente nicht vollständig oder regelmässig bezahlt, können Sie einen Antrag auf Bevorschussung der Kinderalimente stellen. Die Bevorschussung ist auch bei volljährigen Kindern in Ausbildung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Alimente über die Volljährigkeit hinaus festgelegt sind.
Unterhalt für einen Ehegatten, Kinderzulagen und rückständige Unterhaltsforderungen werden nicht bevorschusst. Wir können aber Inkassohilfe leisten und das Inkasso durchführen. Eingehende Zahlungen leiten wir abzüglich allfälliger Kosten an die Berechtigten weiter.
Trennung. Scheidung
Bei einer Scheidung oder einer Trennung stellen sich viele Fragen. Unter folgenden Links finden Sie wichtige Informationen und Beratungsangebote zu diesen Themen.
Sozialberatung
Eine unverbindliche und kostenlose Sozialberatung bei den Sozialdiensten kann Ihnen allenfalls helfen, eine Auslegeordnung Ihrer Situation zu machen und Ihre wichtigsten Fragen zu klären. Bei einem persönlichen Gespräch vermitteln wir Sie, je nach Ausgangslage, gerne an die für Sie zuständige Stelle.
Mediation
Mit Hilfe einer Mediation können in einem Trennungs- oder Scheidungsverfahren aussergerichtlich einvernehmliche Lösungen getroffen werden. Der Prozess einer Mediation wird durch eine unabhängige Fachperson begleitet. Diverse private Mediatoren bieten solche Verhandlungsprozesse an.
Antrag auf Regelung des Getrenntlebens oder Ehescheidung
Eine Regelung des Getrenntlebens oder eine Ehescheidung müssen Sie beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau beantragen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Vorgehen und den verschiedenen Verfahren.
Unentgeltliche Rechtspflege
Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind die Prozess- und Anwaltskosten für ein Trennungs- bzw. Scheidungsverfahren zu bezahlen, können Sie beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau einen Antrag um unentgeltliche Rechtspflege und einen unentgeltlichen Rechtsbeistand stellen.
Alimentenbevorschussung
Wenn Sie festgesetzte eheliche oder elterliche Unterhaltsleistungen nicht fristgerecht erhalten, haben Sie allenfalls Anspruch auf Alimentenbevorschussung und/oder Inkassohilfe. Wenden Sie sich an den Sozialdienst.
Wertvolle Informationen finden Sie ebenfalls auf der Seite www.ch.ch.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
---|