AHV-Zweigstelle

Die kantonalen Ausgleichskassen unterhalten in der Regel für jede Gemeinde eine Zweigstelle (Art. 65 AHVG, Absatz 2). Die AHV-Zweigstelle Kirchberg ist die Anlaufstelle für die juristisc…

Die kantonalen Ausgleichskassen unterhalten in der Regel für jede Gemeinde eine Zweigstelle (Art. 65 AHVG, Absatz 2). Die AHV-Zweigstelle Kirchberg ist die Anlaufstelle für die juristischen und natürlichen Personen im Bereich der Sozialversicherungen.

Die AHV-Zweigstelle Kirchberg befasst sich mit folgenden Themen:

  • Ergänzungsleistungen
  • Neuanmeldungen; Zuständig- und Vollständigkeitsprüfung, Bearbeitung und Registrierung
  • Revisionen; Bearbeiten und Registrieren
  • Krankheitskosten
  • Kostenbeteiligungen / Franchise und Selbstbehalte registrieren und auszahlen
  • Bürger und Bürgerinnen auf die AHV/IV/EO-Beitragspflicht hinweisen
  • Allgemeine Beratungen im Beitrags- und Leistungsbereich der 1. Säule
  • Lernende im Bereich der Sozialversicherungen ausbilden
  • Erfassen von Arbeitgebern, Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen etc.
  • Entgegennahme der Anmeldungen für Leistungsansprüche aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
  • Familienzulagen im Gewerbe und in der Landwirtschaft
  • Kinder- und Ausbildungszulagen
  • Erwerbsersatzordnung
  • Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung

Prävention und Beratung

Prävention und Beratung Sind Sie in eine belastende Situation geraten und benötigen Unterstützung?  Der Regionale Sozialdienst Untere Emme bietet Informationen und Beratung bei Fra…

Prävention und Beratung

Sind Sie in eine belastende Situation geraten und benötigen Unterstützung? 

Der Regionale Sozialdienst Untere Emme bietet Informationen und Beratung bei Fragestellungen betreffend                

  • Ehe, Partnerschaft und Familie 
  • Probleme mit Kindern                   
  • Trennung und Scheidung            
  • Krankheit, Sucht und Invalidität
  • Finanzen und Schulden                 
  • Altersfragen                      
  • Umgang mit Behörden, Ämtern und Sozialversicherungen                                

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten die Sozialarbeitenden Lösungen oder vermitteln bei Bedarf Kontakte zu anderen Beratungsstellen und Institutionen. Die Beratungen sind freiwillig, kostenlos und vertraulich.

Für einen Besprechungstermin melden Sie sich telefonisch oder persönlich am Schalter.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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