Reglement über das Gemeindeunternehmen «Zivilschutzorganisation Ämme BE» Fakultatives Referendum

28. März 2024

Reglement über das Gemeindeunternehmen «Zivilschutzorganisation Ämme BE»
Fakultatives Referendum

Nach Artikel 18a der Gemeindeordnung können zwei Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der ersten Veröffentlichung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung von Reglementen der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wird. Folgender Erlass untersteht dem fakultativen Referendum:

Reglement über das Gemeindeunternehmen «Zivilschutzorganisation Ämme BE»

beschlossen durch den Gemeinderat am 25. März 2024

Das Reglement kann während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung Kirchberg oder unter www.kirchberg-be.ch eingesehen werden.

Ablauf der Referendumsfrist  29. April 2024
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften  81
Einreichungsstelle Gemeinderat Kirchberg, Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg

Gegen den Erlass kann innert 30 Tagen seit der ersten Publikation beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i/E, Beschwerde geführt werden.

Gemeinderat Kirchberg

Zugehörige Objekte

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