Parkieren

Blaue Zone allgemein Auf den als „Blaue Zone“ bezeichneten Parkplät­zen ist das Parkieren von Montag bis Samstag nur mit Anbringen der Parkscheibe für die Dauer gemäss Signalisation g…

Blaue Zone allgemein

Auf den als „Blaue Zone“ bezeichneten Parkplät­zen ist das Parkieren von Montag bis Samstag nur mit Anbringen der Parkscheibe für die Dauer gemäss Signalisation gestattet. Ferner kann für die mit „Parkzone Zentrum“ oder „Parkzone Unterdorf“ bezeichneten Parkplätze eine Bewilligung zum Dauerparkieren gelöst werden.

Welche Parkplätze zu der „Blauen Zone“ gehören und welche Parkbedingungen gelten, entnehmen Sie bitte dem Plan auf der Rückseite.

 

Parkbewilligungen

Parkbewilligungen Die Möglichkeit des Dauerparkierens in der „Blauen Zone“ besteht nur auf Parkplätzen, wel­che mit der Signaltafel „Parkzone Zentrum“ und „Parkzone Unterdorf“ gekennz…

Parkbewilligungen

Die Möglichkeit des Dauerparkierens in der „Blauen Zone“ besteht nur auf Parkplätzen, wel­che mit der Signaltafel „Parkzone Zentrum“ und „Parkzone Unterdorf“ gekennzeichnet sind. Um das Fahrzeug dort über eine längere Zeit abstellen zu können, muss eine der folgenden Parkbewilligungen gelöst werden:

  • Tagesbewilligung CHF 5.00
  • Wochenbewilligung CHF 20.00
  • Monatsbewilligung CHF 40.00
  • Jahresbewilligung CHF 300.00

Eine solche Parkbewilligung gibt keinen An­spruch auf einen bestimmten Parkplatz. Sie be­rechtigt die Inhaberin oder den Inhaber lediglich, das Fahrzeug im Rahmen der geltenden Vor­schriften zu parkieren.

Berechtigung Bezug Parkbewilligungen

Die Bezugsberechtigung richtet sich nach der Parkierungsverordnung der Gemeinde Kirchberg.

Für die Zonen Zentrum und Unterdorf können Parkbewilligungen für einen Tag, eine Woche oder einen Monat ohne Beschränkung gelöst werden. Jahresbewilligungen (kein Bezug durch Einwohner*innen) und alle Bewilligungen der Schule (nur für Mitarbeitende) müssen beantragt und durch die Gemeindeverwaltung freigegeben werden.

Bezug Parkbewilligungen

parkingpay

Ab Januar 2024 können Parkbewilligungen über www.parkingpay.ch oder die App Parkingpay gelöst werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Parkbewilligungen am Schalter der Gemeindeverwaltung zu kaufen, wenn der digitale Bezug nicht möglich ist.

Blaue Zone Schule

Rund um die Schulanlagen besteht eine „Parkzone Schule“. Für die Zone Schule werden Parkbewilligungen nur an Personal der Schule, Tagesschule, Schulsozialarbeit und der Regionalen Kinder- und Jugendarbeit abgegeben.

Die  App Parkingpay downloaden

parkingpay

Haben Sie die App Parkingpay noch nicht auf Ihrem Smartphone oder Tablet? Hier geht's zum Download:

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