Gemeinde-Urnenwahlen für die Amtsdauer 2025 – 2028

28. August 2024

An der Urne sind am Wochenende vom 24. November 2024 für eine Amtsdauer von vier Jahren (01.01.2025 - 31.12.2028) zu wählen:

nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz)

  • 6 Mitglieder des Gemeinderates
  • 6 Mitglieder der Baukommission
  • 4 Mitglieder der Bildungskommission

nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)

  • das Präsidium des Gemeinderates

Ein allfällig notwendiger 2. Wahlgang für die Wahl des Gemeinderatspräsidiums findet am Wochenende vom 8. Dezember 2024 statt.

Die Verfahren richten sich nach dem Abstimmungs- und Wahlreglement vom 5. Juni 2000.

Wahlvorschläge sind für jedes Gemeindeorgan getrennt bis spätestens Freitag,
4. Oktober 2024, 15:00 Uhr,
bei der Gemeindeverwaltung Kirchberg einzureichen. Es dürfen nicht mehr Namen aufgeführt werden, als Sitze zu vergeben sind. Bei den Proporzwahlen darf ein Name zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge werden für ungültig erklärt.

Ein Vorschlag muss von mindestens 10 stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein und am Kopf zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen. Die Kandidat*innen müssen mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, genauer Berufsbezeichnung und Wohnadresse bezeichnet sein (genaue Bezeichnung, wie sie auf dem Wahlzettel aufzudrucken ist).

Rückzüge von Kandidaturen sind möglich bis Freitag, 11. Oktober 2024, 15:00 Uhr. Ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt sind Ergänzungen und Korrekturen der Wahlvorschläge möglich.

Erklärungen über Listenverbindungen für die Proporzwahlen sind dem Gemeinderat bis Freitag, 11. Oktober 2024, 15:00 Uhr, schriftlich mitzuteilen.

Die bereinigten Wahlvorschläge werden im Anzeiger von Kirchberg veröffentlicht. Bis spätestens Freitag, 1. November 2024 wird den Stimmberechtigten das amtliche Wahlmaterial zugestellt. Ab Zustellung besteht die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe. Wer sein Wahlmaterial nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann dieses bis Freitag, 22. November 2024, 15:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung nachfordern. Stimmrechtsausweise werden innert der gleichen Frist ersetzt.

Fristen und Verfahren für allfällige Beschwerden richten sich nach Artikel 60 ff des Verwaltungsrechtspflegegesetzes.

Der Gemeinderat

gemeindewahlen

Zugehörige Objekte

Name
Publikation Wahltermin (PDF, 69.61 kB) Download 0 Publikation Wahltermin