Feuer- und Feuerwerksverbot Verzicht auf Höhenfeuer anlässlich 1. Augustfeier
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben am 27. Juli 2022 entschieden, das am 19. Juli 2022 erlassene Feuerverbot im Wald zu verlängern. Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt bis auf Widerruf untersagt.
Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter für den Kanton Bern ein generelles Verbot von Feuerwerk erlassen. Einzige Ausnahmen sind die offiziellen und amtlich bewilligten Feuerwerke auf dem Thuner- und Brienzersee. Diese haben genügend Abstand vom Ufer und werden durch Fachleute gezündet. Von ihnen geht bei Einhaltung der verfügten Auflagen keine Gefahr aus. Auch das Steigenlassen von Himmelslaternen ist auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten.
Aufgrund der angespannten Situation wird in diesem Jahr auf das Entzünden eines Höhenfeuers auf dem Höchfeld verzichtet.
Wir bitten die Bevölkerung von Kirchberg um Verständnis und appellieren an alle, sich an die geltenden Regeln zu halten.
GEMEINDERAT KIRCHBERG BE