Geburt. Anerkennung
Geburt. Anerkennung
Die Website www.ch.ch informiert umfassend rund um die Geburt: Das Kind anerkennen, es in die Krankenversicherung aufnehmen, seinen Familiennamen bestimmen, die elterliche Sorge regeln, falls Sie nicht miteinander verheiratet sind, Familienzulagen beantragen und vieles mehr.
Anerkennung
Für die Anerkennung eines Kindes wenden Sie sich ans Zivilstandsamt Ihres Wohnorts oder Heimatorts.
Zugehörige Objekte
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