Die Einwohnerdienste geben auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzugs, sowie Jahrgang bekannt.

Sie erhalten eine Adressauskunft, falls Sie einen Interessennachweis erbringen können. Die Auskunft ist gebührenpflichtig.

Adressauskunftsbegehren können unter Online-Dienste, per Mail oder schriftlich bestellt werden.

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