In der Gemeinde Kirchberg beträgt die Hundetaxe CHF 60.00 pro Hund.

Taxpflichtig sind Halter*innen mit Wohnsitz in der Gemeinde Kirchberg, sofern ihr Hund älter ist als sechs Monate. Stichtag ist der 1. August. 

Eine Befreiung erfolgt nur, wenn die Hundetaxe für das laufende Jahr bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt wurde und dies belegt werden kann.

Neue Hundebesitzer*innen werden gebeten, sich bei der Finanzverwaltung Kirchberg zu melden.

Mutationen
Mutationen wie Adressänderungen, Halter*innenwechsel und Todesfall sind bei Amicus sowie bei der Gemeinde Kirchberg meldepflichtig.

Inkasso
Die Hundetaxe wird im August in Rechnung gestellt.

Amicus
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Datenbank registriert sein. Entsprechend werden die Hundehalter*innen gebeten, sämtliche Änderungen dort mitzuteilen.

 

Zugehörige Objekte

Name Beschreibung