Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen sind nur Teilresultate.
Resultate von kantonalen Wahlen
Urne Öffnungszeiten
Hinteres Primarschulhaus, Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr
Urnenstandort
Hinteres Primarschulhaus, Schulweg 13, 3422 Kirchberg
Voraussetzungen
In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürger*innen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und nicht nach Art. 398 ZGB umfassend verbeiständet sind. Um das Stimmrecht auf Gemeindeebene auszuüben, ist eine Wohnsitzdauer von mehr als 3 Monaten ab Anmeldedatum erforderlich.
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeindeverwaltung persönlich oder im Online-Schalter verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), während der Bürozeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben oder in den Gemeindebriefkasten vor der Türe einwerfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist