Verordnung über den Fonds „Kinder und Jugend“

2. Januar 2025

Verordnung über den Fonds „Kinder und Jugend“

Öffentliche Bekanntmachung gemäss Art. 45 Gemeindeverordnung Kanton Bern.

In Anwendung von Artikel 53 und 55 Abs. 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit Artikel 71 des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat am 16. Dezember 2024 den Erlass der Verordnung über den Fonds „Kinder und Jugend“ beschlossen.

Die Verordnung über den Fonds „Kinder und Jugend“ tritt rückwirkend per 1. Dezember 2024 in Kraft und kann auf der Homepage der Gemeinde Kirchberg, www.kirchberg-be.ch, eingesehen werden.

Gemeinderat Kirchberg

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